Pflegekasse muss für Klimaanlage Zuschuss zahlen

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Pflegebedürftige können von ihrer Pflegeversicherung Anspruch auf einen Zuschuss für eine Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer haben. Dies gelte zumindest dann, wenn der Einbau der Klimaanlage zu einer erheblichen Pflegeerleichterung führe, die Pflegebedürftige besonders hitzeanfällig und die Pflege auch für die Pflegepersonen weniger anstrengend sei, urteilte am Dienstag, 8. April 2025, das Sozialgericht Mainz (Az.: S 9 P 76/23).

Pflegekasse muss Klimaanlage bezuschussen

Die pflegebedürftige Klägerin hatte von ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Einbau einer Klimaanlage im Schlafzimmer ihrer Eigentumswohnung verlangt. Es handele sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Die Pflegekasse lehnte den Antrag als unwirtschaftlich ab.

Die dagegen gerichtet Klage hatte vor dem Sozialgericht Erfolg. Der Einbau der Klimaanlage würde die häusliche Pflege erheblich erleichtern. Denn die Pflege werde in einem klimatisierten Raum viel angenehmer empfunden und sei auch für die Pflegepersonen weniger anstrengend.

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Sozialgericht Mainz: Anlage erleichtert die Pflege

Zudem verhindere die Klimaanlage gefährliche gesundheitliche Risiken für die besonders hitzeanfällige Klägerin. Ein klimatisiertes Schlafzimmer führe zu einem erholsamen Nachtschlaf, so dass die Klägerin weniger auf die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei.

Schließlich sei der Einbau auch nicht mit der Herstellung eines „gehobenen Wohnkomforts“ verbunden. Angesichts des Klimawandels bilde eine Klimaanlage im Schlafzimmer den allgemeinen Wohnstandard ab, für den die Pflegeversicherung einzustehen habe. fle